Vrindavan Reiseführer

Sitemap Indien Sitemap Vrindavan
Sprache:
MEIN REISEPLANER
0
Ort hinzugefügt zu
meine Reise
Stadt

Vrindavan

Kishi Ghat, Vrindavan

Foto von Panoramio

Vrindavan

von Wikipedia

Vrindavan (Hindi, वृन्दावन,) ist eine Stadt im indischen Bundesstaat Uttar Pradesh. Sie hat etwa 150.000 Einwohner und ist am Flusslauf der Yamuna, etwa 8 km nördlich der Stadt Mathura, gelegen. Vrindavan liegt im Distrikt Mathura.
Der Überlieferung nach ist die Stadt Vrindavan der Ort des einstmaligen Waldes von Vrindavana, in dessen Umgebung die hinduistische Gottheit Krishna in Gokula, einem Dorf von Kuhhirten, aufgewachsen sein soll. Dem Bhagavatapurana und der Gita Govinda zufolge hütete Krishna im Wald von Vrindavan Kühe; er traf sich dort auch mit den Hirtenmädchen, den Gopis und hier ist es besonders das Verhältnis zu Radha, das in vielen Geschichten erzählt wird. Das Spiel von Radha und Krishna hat im Hinduismus eine tiefe symbolische Bedeutung als das göttliche Spiel der Seele mit ihrem Herrn. Heute erinnert nur noch wenig an diesen historischen Wald. Aber Pilger aus allen Teilen Indiens und der restlichen Welt kommen an diesen für sie heiligen Ort. In Vrindavan gibt es dutzende historische und moderne Tempel, die Krishna geweiht sind. Fast in jedem Haus findet sich ein Altar zur Verehrung Radhas und Krishnas. Deshalb wird Vrindavan oft „die Stadt der 5000 Tempel“ genannt. Der Ort ist einer der beliebtesten Pilgerorte für Hindus, vor allem Vishnuiten, aus der ganzen Welt. (...) mehr...

Reiseführer von Wikipedia diesen Text bearbeiten


Bewertungen für Vrindavan


 Du bist momentan nicht eingeloggt. oder registriere dich um eine Bewertung zu schreiben.

Gratis-Reiseführer

deinen gratis Reiseführer herunter für Vrindavan

Reisetipps?

kennst du Vrindavan gut?

Hotelsuche
Flugsuche
swoodoo

© 2009 tripwolf GmbH

Alle Rechte vorbehalten.

Über uns | Nutzungsbedingungen | Presse | Blog | Brancheneintrag | Partner | Autoren | Werben | Missbrauch melden | Feeback/Fragen

Diese Seite und ihre Bestandteile dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung reproduziert werden.

szmtag